Krankentagegeld für Selbstständige

26.07.2017

Freiberufler und Selbstständige verdienen nur Geld, wenn sie arbeitsfähig sind. Krankheit bedeutet also in den meisten Fällen sofortigen Einkommensausfall, denn eine Lohnfortzahlung, wie Angestellte sie kennen, gibt es nicht.

Eine fiebrige Erkältung mag noch zu verkraften sein, aber schwerwiegende Erkrankungen, die längere Ausfallzeiten nach sich ziehen – vom Krankenhausaufenthalt über die Kur bis hin zur Reha – gefährden die finanzielle Existenz. Eine Krankentagegeldversicherung ist dann Gold wert, sofern sie bedarfsgerecht abgeschlossen wurde. Für jeden Krankheitstag zahlt sie einen vorab festgelegten Geldbetrag aus, das als „Ersatzeinkommen“ idealerweise ausreicht, die wichtigsten laufenden Kosten zu decken.

Die Beitragshöhe wird von der Höhe des gewünschten Krankentagegeldes, aber auch von dem Zeitpunkt bestimmt, ab dem das Geld ausgezahlt werden soll. Klar: Je früher Geld vom Versicherer fließt, desto teuer ist der Versicherungsschutz. Wer es sich gönnen möchte, greift zu Tarifen, die schon ab dem ersten Krankheitstag leisten. Andere nehmen für niedrigere Beiträge Wartezeiten von einige Tagen oder sogar mehreren Wochen in Kauf. Privat versicherte Selbstständige haben in der Regel einen entsprechenden Tarif über ihre Hauptversicherung abgeschlossen. Gesetzlich Versicherte können auf Angebote ihrer Kasse zurückgreifen, oder sich einen privaten Anbieter aussuchen.

Vor den Vertragsabschluss haben die Versicherer allerdings eine Hürde gestellt: Die Gesundheitsprüfung. Vorerkrankungen führen, je nach Diagnose und Verlauf, zu Beitragszuschlägen oder gar zur Antragsablehnung. Lichtblick: Einige Versicherungen bieten Tarife ohne Gesundheitsprüfung an, begrenzen allerdings die Höhe des Tagegeldes deutlich.

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