Wenn der Urlaub baden geht…

02.08.2017

Für viele Urlaubshungrige sollen sich in den Sommermonaten die teils aufwändigen Planungen im Vorfeld „bezahlt“ machen: Von der entspannten Anreise über die möglichst perfekte Unterkunft bis hin zu problemlosem Gepäcktransfer und einer, wenn’s denn schon sein muss, guten Rückreise.

Egal, ob Pauschal- oder Individualurlaub, Last-Minute oder Frühbucher, ob Reisebüro oder Onlinebuchung: Vor dem letzten Klick oder der letzten Unterschrift taucht fast zwangsläufig die Frage auf, ob und inwieweit der Urlaub versichert werden soll. „Klassiker“ sind die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung. Weil pauschale Ratschläge selten zu gebrauchen sind: Wichtig ist, Informationen zu den Kosten, die durch Rücktritt oder den Reiseabbruch entstehen können, zu sammeln. Und anschließend zu beurteilen, ob das finanzielle Risiko getragen werden kann. Meist ist es aber sinnvoll, besonders teure Reisen zu versichern.

Grundsätzlich gilt, dass ein Reiserücktritt umso kostspieliger ist, je näher der Entschluss dazu am Abreisedatum liegt, denn Stornogebühren für den Rücktritt sind meist zeitlich gestaffelt – je früher die Stornierung, desto niedriger die Gebühr. Wichtig: Die Reiserücktrittsversicherung greift nur, wenn für den Rücktritt ein vernünftiger Grund vorliegt und nachgewiesen werden kann. Eine Erkrankung oder ein Unfall etwa, aber auch der Tod eines nahestehenden Menschen. Sich die Sache einfach nur anders überlegt zu haben, zählt nicht dazu.

Muss der Urlaub wegen Krankheit oder unzumutbarer Zustände am Urlaubsort abgebrochen werden, kann eine Reiseabbruchversicherung für die zusätzlichen Rückreisekosten aufkommen. Entschädigt werden in der Regel auch Kosten für gebuchte Leistungen, die durch den Reiseabbruch nicht mehr in Anspruch genommen werden können.

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