Wenn Scherben kein Glück bringen

04.08.2021

Kaum lockt das Frühjahr mit ersten Sonnenstrahlen und milden Temperaturen ins Freie, juckt es viele Menschen mit Grundeigentum oder Pachtland, sich wieder im Grünen auszutoben.

Wer die Gartenarbeit so gar nicht abwarten kann, legt sich vielleicht ein Gewächshaus zu, um Blumen- oder Gemüsepflanzen vorzuziehen. Im Kleingarten oder auf Pachtland mag es Vorschriften hinsichtlich Größe und Bauart geben, während auf der eigenen „Scholle“ eventuell keine besonderen Vorgaben zu beachten sind.

Ein „richtiges“ Gewächshaus aus Glas ist selten ein Schnäppchen. Eine gewisse Solidität sollte es haben, alleine um Witterungseinflüssen, wie z. B. Hagel, zu trotzen. Spätestens nach der Anschaffung eines Glashauses stellt sich vielen stolzen Eigentümern die Frage nach dem benötigten Versicherungsschutz.

Befindet sich das Gewächshaus auf dem gleichen Grundstück wie das Wohnhaus, lässt sich der Versicherungsschutz gewöhnlich über eine Glasversicherung realisieren. Die Glasversicherung ist ein Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung. Der Bau des Gewächshauses sollte dem Wohngebäudeversicherer umgehend mitgeteilt werden. Ist das Gewächshaus sehr groß und/oder individuell gestaltet, kann eine entsprechend individuelle Deckung für das Objekt erforderlich werden. Steht das gläserne Gartenhaus in einer Schrebergartenkolonie, kann es oft über eine individuelle Erweiterung der so genannten Laubenversicherung mitversichert werden.

Ebenfalls zu beachten: Für Pflanzenzüchter, die beispielsweise sehr kostbare Rosen im Glashaus heranziehen, könnte eine Versicherung sinnvoll sein, die die Zerstörung auch des Inhalts des Gewächshauses mit einschließt. Die Auswahl des richtigen Versicherungsprodukts kann also durchaus kompliziert werden. Die richtige Adresse in solch einem Fall ist ein unabhängiger Versicherungsmakler, der mit Rat und Tat sicherlich gerne zur Seite steht.

Kontakt

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