Betriebliche Krankenversicherung - Plus für kleine Unternehmen
04.08.2023
05.01.2020
Beitragserhöhungen für das Jahr 2021 zwischen 10 und 20 Prozent sind in der privaten Krankenversicherung keine Seltenheit. Die Anpassung trifft die rund 8,7 Millionen Privatversicherten jedoch nicht in gleichem Maße.
Beamte beispielsweise können noch auf die staatliche Beihilfe zurückgreifen. Selbstständige dagegen müssen die Beiträge „selbst und ständig“ aufbringen. Die Ursachen für die Beitragserhöhungen unterscheiden sich von Mal zu Mal kaum. Einmal steigen die Kosten für ärztliche bzw. medizinische Behandlungen kontinuierlich an: Der grundsätzlich wünschenswerte Einsatz fortschrittlicher Technik und Methoden hat seinen Preis. Zum anderen ist eine private Krankenversicherung zugleich auch ein Sparvertrag: Um Beitragssteigerungen im Alter zu dämpfen, legen die Versicherer in den Jahren zuvor ein finanzielles Polster für den Versicherten an. Allerdings führen die seit Jahren niedrigen Zinssätze in Verbindung mit wenig Optimismus für eine positive Veränderung dazu, dass die Versicherer die kalkulierten Erträge kaum erwirtschaften können.
Schon seit vielen Jahren dürfen die privaten Krankenversicherer mit Zinssätzen von bis zu 3,5 Prozent kalkulieren – äußerst realitätsfremd, wie zahlreiche Kritiker bemängeln. Um dennoch auf die kalkulierten Altersrückstellungen zu kommen, müssen dann eben die Beiträge steigen.
Wie kann man als Betroffener gegensteuern? Wer noch keine 55 Jahre alt ist, hat unter bestimmten Voraussetzungen die Chance, zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu wechseln. Allerdings ist die GKV auch kein Hort von Beitragsstabilität, zudem hat der Gesetzgeber das Recht, in den Leistungsumfang einzugreifen. Denkbar ist für Versicherte auch, von einem privaten Versicherer zu einem anderen zu wechseln. Läuft der aktuelle Vertrag jedoch schon mehrere Jahre, verbietet sich diese Option praktisch von selbst: Teile der bis dahin erreichten Altersrückstellungen gehen verloren, bei vor 2009 geschlossenen Verträgen sogar vollständig. Außerdem sind die kalkulierten Beiträge des neuen Versicherers meist kaum günstiger. Und das Problem mit den Niedrigzinsen trifft alle Versicherer gleichermaßen.
Niedrigere Beiträge ergeben sich auch aus dem Verzicht vereinbarter Leistungen. Beispielsweise ohne das Einzelzimmer oder die Chefarzt-Behandlung im Krankenhaus. Aber eigentlich wollen die Versicherten ja genau diese Leistungen und schließen deswegen bei den Privaten ab. Noch eine Möglichkeit, die Beitragsbelastung zu reduzieren, ist der sogenannte Wechsel innerhalb der Gesellschaft in einen anderen Tarif mit vergleichbaren Leistungen. Auf diese Variante weisen Versicherer aus verschiedenen Gründen nur ungern hin, sie bieten ihren Kunden oft auch nur wenig Unterstützung an, wenn sie danach fragen. Wer sich also angesichts enormer Beitragssteigerungen hier einen Überblick verschaffen möchte, sollte sich unbedingt an seinen unabhängigen Versicherungsmakler wenden. Er kennt die Tarife, Tricks und Kniffe der Versicherer bestens.
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