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Bemessungsgrenzen 2017 steigen

20.10.2016

Steigende Löhne und Gehälter führen zu steigenden Bemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung – so auch im Jahr 2017.

Die Beitragsbemessungsgrenze ist der maximale Betrag, bis zu dem in den Sozialversicherungen Beiträge erhoben werden. Der über diesen Grenzbetrag hinausgehende Teil eines Einkommens ist beitragsfrei.







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